Hauptwohnsitz Berlin
Den Antrag stellen Sie in jedem Bürgeramt.
Wir bilden in allen Fahrerlaubnisklassen aus: Motorrad, Pkw, Anhänger, Lkw, Bus, Zugmaschine. Theorie und Praxis folgen einem verbindlichen Lehrplan; die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Wählen Sie den Bereich, der zu Ihnen passt. Jede Ausbildung folgt einem Lehrplan nach der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung — wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, entscheiden Ihre eigenen Fortschritte, nicht ein Pauschalpaket.
Klassen D, D1, DE und D1E für die Personenbeförderung. Für die Busklassen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen — unter anderem ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und ein Führungszeugnis. Anders als bei den übrigen Klassen richten sich bei D und DE auch die Mindestübungsfahrten nach Ihrem Vorbesitz. Wir beraten Sie dazu persönlich.
Klassen L und T für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Für die praktische Ausbildung steht ein Traktor zur Verfügung.
Mindestalter, Vorbesitz und eingeschlossene Klassen richten sich nach der jeweils geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung. Verbindliche Auskunft für Ihren Fall erhalten Sie in unserem Büro oder bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Die Anmeldung erfolgt persönlich in einer unserer Filialen. Den Führerscheinantrag können Sie bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Den Antrag stellen Sie in jedem Bürgeramt.
Den Antrag stellen Sie über die Fahrschule am Fennpfuhl.
Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. Das Antragsformular liegt bei uns in der Fahrschule aus.
Nicht alle Punkte gelten für jede Klasse. Welche Unterlagen Sie konkret brauchen, sagen wir Ihnen vorab am Telefon — dann sparen Sie sich den zweiten Weg.
Theorie und Praxis folgen einem verbindlichen Lehrplan; die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab.
Der Theorieunterricht ist Pflicht; der Mindestumfang unterscheidet sich je nach beantragter Klasse. An einem Theorietag absolvieren Sie bei uns zwei Doppelstunden, also zweimal 90 Minuten. Die Lehrpläne liegen in der Fahrschule aus. Die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab — telefonisch oder direkt im Büro.
An drei Tagen in der Woche können Sie bei uns am Rechner für die Theorieprüfung üben:
| Day / arrangement | Time |
|---|---|
| Dienstag · Berlin-Mitte | 15.00–18.00 Uhr |
| Mittwoch · Berlin-Lichtenberg | 15.00–18.00 Uhr |
| Freitag · Basdorf | 15.00–18.00 Uhr |
Rufen Sie uns an, und wir legen Ihre Theorie- und Fahrstundentermine gemeinsam fest — passend zu Ihrer Arbeits- oder Schulzeit.
Anrufen: 030 972 21 31
Auch die praktische Ausbildung folgt einem Lehrplan, der die von der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegten Inhalte abbildet. Bei den Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, T und L gibt es in der Grundausbildung keine vorgeschriebene Mindestzahl an Übungsfahrten. Bei den Klassen D und DE richten sich die Mindestübungsfahrten nach Ihrem Vorbesitz. Die Pflichtausbildung — die Sonderfahrten — ist je nach Klasse und Vorbesitz verschieden.
Wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten — nicht nach einem Pauschalpaket.
Für jede Fahrerlaubnisklasse ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich. Sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen, welcher Nachweis für Ihre Klasse gilt und wie Sie ihn bei uns erbringen.
Wir bieten fremdsprachige Ausbildung und fremdsprachige Prüfungsvorbereitung an. Fragen Sie im Büro nach, welche Sprachen aktuell möglich sind.
Aufbauseminar für Fahranfänger und Fahreignungsseminar — beide führen wir in unseren eigenen Räumen durch.
Ob und in welchem Umfang ein Punkteabbau in Ihrem Fall angerechnet wird, bestätigt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde.
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