Fahrschule am Fennpfuhl
Führerschein

Führerschein machen — Klasse für Klasse

Wir bilden in allen Fahrerlaubnisklassen aus: Motorrad, Pkw, Anhänger, Lkw, Bus, Zugmaschine. Theorie und Praxis folgen einem verbindlichen Lehrplan; die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab.

Ausbildung

Die Klassen im Einzelnen

Wählen Sie den Bereich, der zu Ihnen passt. Jede Ausbildung folgt einem Lehrplan nach der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung — wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, entscheiden Ihre eigenen Fortschritte, nicht ein Pauschalpaket.

Motorrad, Roller und Mofa
A
Krafträder über 50 cm³ bzw. über 45 km/h und dreirädrige Kfz über 15 kW. Mindestalter: 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (Aufstieg dann nur mit praktischer Prüfung), 21 Jahre für dreirädrige Kfz über 15 kW, 24 Jahre beim Direkteinstieg. Eingeschlossen: A1, A2, AM.
A1
Leichtkrafträder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW, Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg. Mindestalter: 16 Jahre. Eingeschlossen: AM.
A2
Krafträder bis 35 kW, Leistungsgewicht höchstens 0,2 kW/kg. Mindestalter: 18 Jahre. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung nötig. Eingeschlossen: A1, AM.
AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h, bis 50 cm³ bzw. 4 kW. Mindestalter: 16 Jahre.
Mofa
Einsitzig, bauartbedingt höchstens 25 km/h, bis 50 cm³. Mindestalter: 15 Jahre.
Pkw und Anhänger
B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit Anhänger bis 750 kg — oder schwererem Anhänger, solange dessen zulässige Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und der Zug insgesamt unter 3,5 t bleibt. Mindestalter: 18 Jahre.
B96
Zusatz zur Klasse B für Kombinationen mit Anhänger über 750 kg, wenn der Zug über 3.500 kg, aber höchstens 4.250 kg wiegt. Wird nur zusammen mit oder nach der Klasse B erteilt.
BE
Klasse B mit Anhänger, der nicht mehr unter B fällt. Mindestalter: 18 Jahre. Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B.
Lkw
C
Kraftwagen über 3,5 t ohne Begrenzung nach oben, höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz, mit Anhänger bis 750 kg. Mindestalter: 18 Jahre; im gewerblichen Güterverkehr 21 Jahre, wenn Fahrzeug oder Zug über 7,5 t wiegt. Voraussetzung: Klasse B. Eingeschlossen: C1.
C1
Kraftwagen über 3,5 t bis 7,5 t, höchstens acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz, mit Anhänger bis 750 kg.
CE
Last- und Sattelzüge: Kraftwagen über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg. Befristung: fünf Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Voraussetzung: Klasse C. Eingeschlossen: C1E, BE, T — bei Vorbesitz D1 auch D1E, bei Vorbesitz D auch DE.
C1E
Kombination aus Klasse C1 und Anhänger über 750 kg im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Bus

Klassen D, D1, DE und D1E für die Personenbeförderung. Für die Busklassen gelten besondere Zugangsvoraussetzungen — unter anderem ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und ein Führungszeugnis. Anders als bei den übrigen Klassen richten sich bei D und DE auch die Mindestübungsfahrten nach Ihrem Vorbesitz. Wir beraten Sie dazu persönlich.

Land- und Forstwirtschaft

Klassen L und T für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Für die praktische Ausbildung steht ein Traktor zur Verfügung.

Mindestalter, Vorbesitz und eingeschlossene Klassen richten sich nach der jeweils geltenden Fahrerlaubnis-Verordnung. Verbindliche Auskunft für Ihren Fall erhalten Sie in unserem Büro oder bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.

Ein Motorradfahrer in Schutzkleidung fährt einen Pylonen-Slalom auf einem Übungsplatz, ein Ausbilder in Warnweste beobachtet.
KI-generiertes Illustrationsfoto — nicht die Fahrzeuge der Fahrschule
Anmeldung

So melden Sie sich an

Die Anmeldung erfolgt persönlich in einer unserer Filialen. Den Führerscheinantrag können Sie bereits sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Hauptwohnsitz Berlin

Den Antrag stellen Sie in jedem Bürgeramt.

Hauptwohnsitz Landkreis Barnim

Den Antrag stellen Sie über die Fahrschule am Fennpfuhl.

Anderer Hauptwohnsitz

Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. Das Antragsformular liegt bei uns in der Fahrschule aus.

Was Sie zur Anmeldung mitbringen

  1. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, 35 × 45 mm, ohne Kopfbedeckung
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Bescheinigung über die Teilnahme an lebensrettenden Sofortmaßnahmen — für Lkw- und Busfahrer:innen den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
  4. Sehtest, nicht älter als zwei Jahre — für Lkw- und Busfahrer:innen ein augenärztliches Zeugnis, nicht älter als zwei Jahre
  5. Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung zum Führen von Lkw und Zügen, nicht älter als ein Jahr
  6. Für Busfahrer:innen zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  7. Für Busfahrer:innen zusätzlich ein Führungszeugnis
  8. Einen bereits vorhandenen Führerschein, falls Sie einen besitzen
  9. Die Antragsgebühr

Nicht alle Punkte gelten für jede Klasse. Welche Unterlagen Sie konkret brauchen, sagen wir Ihnen vorab am Telefon — dann sparen Sie sich den zweiten Weg.

Theorie und Praxis

So läuft die Ausbildung ab

Theorie und Praxis folgen einem verbindlichen Lehrplan; die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab.

Theorieunterricht

Der Theorieunterricht ist Pflicht; der Mindestumfang unterscheidet sich je nach beantragter Klasse. An einem Theorietag absolvieren Sie bei uns zwei Doppelstunden, also zweimal 90 Minuten. Die Lehrpläne liegen in der Fahrschule aus. Die Termine sprechen wir individuell mit Ihnen ab — telefonisch oder direkt im Büro.

Prüfungsvorbereitung am PC

An drei Tagen in der Woche können Sie bei uns am Rechner für die Theorieprüfung üben:

Prüfungsvorbereitung am PC
Day / arrangementTime
Dienstag · Berlin-Mitte15.00–18.00 Uhr
Mittwoch · Berlin-Lichtenberg15.00–18.00 Uhr
Freitag · Basdorf15.00–18.00 Uhr

Termin abstimmen

Rufen Sie uns an, und wir legen Ihre Theorie- und Fahrstundentermine gemeinsam fest — passend zu Ihrer Arbeits- oder Schulzeit.

Anrufen: 030 972 21 31
Ein Theorieraum einer Fahrschule: Teilnehmende an Tischen vor einer Projektionsfläche, weitere üben an Computern an der Seitenwand.
KI-generiertes Illustrationsfoto — nicht die Räume der Fahrschule

Praktische Fahrausbildung

Auch die praktische Ausbildung folgt einem Lehrplan, der die von der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung verbindlich festgelegten Inhalte abbildet. Bei den Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, T und L gibt es in der Grundausbildung keine vorgeschriebene Mindestzahl an Übungsfahrten. Bei den Klassen D und DE richten sich die Mindestübungsfahrten nach Ihrem Vorbesitz. Die Pflichtausbildung — die Sonderfahrten — ist je nach Klasse und Vorbesitz verschieden.

Wie viele Übungsfahrten Sie brauchen, richtet sich nach Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten — nicht nach einem Pauschalpaket.

Erste-Hilfe-Kurs

Für jede Fahrerlaubnisklasse ist der Nachweis einer Erste-Hilfe-Ausbildung erforderlich. Sprechen Sie uns an — wir sagen Ihnen, welcher Nachweis für Ihre Klasse gilt und wie Sie ihn bei uns erbringen.

Ausbildung in anderen Sprachen

Wir bieten fremdsprachige Ausbildung und fremdsprachige Prüfungsvorbereitung an. Fragen Sie im Büro nach, welche Sprachen aktuell möglich sind.

Seminare

ASF und FES

Aufbauseminar für Fahranfänger und Fahreignungsseminar — beide führen wir in unseren eigenen Räumen durch.

ASF — Aufbauseminar für Fahranfänger

Wer muss teilnehmen?
Alle Personen, die von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich dazu aufgefordert worden sind. Bringen Sie dieses Schreiben unbedingt zur Anmeldung mit.
Was passiert bei Nichtteilnahme?
Wenn Sie die von der Behörde gesetzte Frist verstreichen lassen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.
Ablauf
Vier Sitzungen zu je 135 Minuten und eine Fahrprobe. Es findet kein Fahrschulunterricht statt. Für die Fahrproben nutzen wir unsere zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge.
Gruppengröße
Mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmende.
Bescheinigung
Sie erhalten die Teilnahmebescheinigung nur bei vollständiger Teilnahme an allen Veranstaltungen.
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FES — Fahreignungsseminar

Wer kann teilnehmen?
Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Punkterabatt ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ablauf
Zwei Module zu je 90 Minuten (verkehrspädagogische Teilmaßnahme) mit mindestens einer Woche Abstand bei uns in der Fahrschule, dazu zwei Sitzungen zu je 75 Minuten (verkehrspsychologische Teilmaßnahme) mit mindestens drei Wochen Abstand bei einem Verkehrspsychologen.
Gruppengröße
1 bis höchstens 6 Teilnehmende.
Punkteabbau
Bei bis zu fünf eingetragenen Punkten wird durch die freiwillige Teilnahme ein Punkt abgezogen. Ab sechs Punkten findet kein Abzug mehr statt. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die freiwillige Teilnahme zum Punkteabbau ist nur einmal in fünf Jahren möglich.

Ob und in welchem Umfang ein Punkteabbau in Ihrem Fall angerechnet wird, bestätigt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde.

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